AQUAPHOR A5H Aqualen Wasserfilter-Kartusche für hartes - kalkhaltiges Leitungswasser 4 Stück passend für Provence, Prestige, Atlant, Arctic und Smile Tischwasserfilter
Der AQUAPHOR A5H Wasserfilter filtert bis zu 350 Liter frisch gefiltertes Trinkwasser pro Kartusche. Kompatibel mit den AQUAPHOR Modellen Provence, Prestige, Arctic, Atlant und Smile.
Die einzigartige Filtertechnologie AQUAPHOR A5H Filterkartusche mit patentierter AQUALEN Technologie (Ionenaustausch-Faser) ermöglicht einen sehr effizienten Filterprozess. Die AQUALEN Kartusche verbessert den Wasserfluss durch die Kartusche und erhöht so die Filter-Effizienz. Damit Kaffee/Tee wirklich gut werden, Essen wirklich lecker schmeckt und Küchengeräte lange Freude machen - ohne Kalk. Für hartes und damit kalkhaltiges Leitungswasser wurde für den Wasserfilter A5H die patentierte AQUALEN Technologie speziell auf hartes - kalkhaltiges Wasser angepasst.
Gutes und leckeres Wasser
Die A5H Kartusche reduziert effizient Kalk, Chlor, Schwermetalle (Quecksilber, Blei, Kupfer, etc. ), Mikroplastik, Pestizide, Phenole und andere unerwünschte Stoffe.
Sehr hohe Filter-Kapazität von bis zu 350 l klares, weiches und leckeres Wasser (abhängig von Wasserqualität und -härte).
Kartuschenwechsel: Sobald die Kapazität der A5 Kartusche erschöpft bzw. die Kartuschenwechselanzeige im roten Bereich ist. Spätestens jedoch nach einem Monat.
Qualität aus Estland: Für höchste Ansprüche an Produktqualität lohnt sich ein Blick über den Tellerrand. Der gesamte Produktions-Prozess findet in unseren modernen AQUAPHOR Produktionsstätten in Estland statt. Nur so können wir beste Filter-Qualität liefern.
Unsere patentierte AQUAPHOR AQUALEN Technologie ermöglicht der A5 Kartusche jeden einzelnen Tropfen Leitungswasser mit dem Filtermaterial in Kontakt kommen zu lassen. Das heißt, du bekommst einen Filter, der effizienter und länger filtert als handelsübliche Kartuschenfilter.
Umweltbewusste Lösung
Jede A5, A5H und A5 Mg Filterkartusche reduziert den Müll von 233x 1,5 l Einweg-Plastikflaschen. Über einen Zeitraum von 5 Jahren kannst du so verhindern, dass über 14.000 solcher Flaschen auf Deponien entsorgt werden müssen.
Weltklasse-Produktionsstätten
Die AQUAPHOR Produktionsstätten in Estland fertigen unter modernsten Bedingungen und verfolgen einen fortschrittlichen, ökologischen Ansatz: Sonnenenergie, Wärmerückgewinnung bzw. Wasserwiederverwendung. Wir arbeiten nach erstklassigen technischen, qualitativen und ethischen Standards und werden durch regelmäßige interne und externe Audits (ISO-Zertifizierung) bewertet.
Die verwendeten Stoffe werden in die Positivlisten der Rechtsvorschriften für Kunststoffe mit Lebensmittelkontakt, Verordnung (EG) 10/2011 aufgenommen. Das Unternehmen verwendet bei der Herstellung der Produkte keine Nanopartikel aus Silber (SNP) und andere Nanomaterialien. Empfehlung der Kommission 2011/696/EU.
Aktivkohle & AQUALEN
Die Größe der Aktivkohle-Teilchen, die in den AQUAPHOR Filtern enthalten sind, sind viele Male kleiner, als die Aktivkohle-Partikel in den traditionellen Wasserfiltern. Es ermöglicht die wirksame Oberfläche und die Geschwindigkeit der Adsorption zu erhöhen.
Durch die Kombination aus Aktivkohle, AQUALEN und Ionenaustauscherharz gelingt die Reduzierung der Carbonat-Härte als auch die Reduzierung von Schwermetall-Ionen wie Eisen, Cadmium, Kupfer und Blei, die Hausinstallation bedingt im Wasser enthalten sein können. Geschmacksstörende Stoffe wie Chlor werden ebenfalls entfernt und organische Stoffe werden ebenfalls deutlich reduziert .
AQUALEN, eine patentierte Eigenentwicklung von AQUAPHOR®, dehnt sich aus sobald es mit Wasser in Kontakt kommt. Bildlich kann man sich das wie ein Wurzelgeflecht vorstellen, welches den Aktivkohlefilter durchzieht, und mit dem Granulat verflochten ist. So wie die Wurzeln einer Pflanze eine Einheit mit der Sie umgebenden Erde bildet und vor Erosion schützt, so verhindert das Zusammenspiel der Aqualen Faser mit der Aktivkohle die Bildung von Kanaleffekten, und ermöglicht eine komplette Filtration. In der Praxis zeigt sich dies dadurch, dass AQUAPHOR Filter am Ende ihrer vorgesehenen Nutzungsdauer noch hervorragende Filterwerte ausweisen können. Bessere Werte als Filter mit losen Granulatschüttungen.
Auch ist AQUALEN, im Gegensatz zu Aktivkohle extrem aufnahmefähig. Beide Stoffe, Aktivkohle und Aqualen, verfügen über gänzlich unterschiedliche, wertvolle Einzelqualitäten zur Wasserreinigung, aber erst im Verbund werden die außergewöhnlichen, synergistischen Effekte sichtbar, die den AQUAPHOR Filter auszeichnen.
Technische Angaben
- Kapazität bis zu ca. 350 Liter je Filter
- Kombination aus Aqualen® Fasern, Aktivkohle und Ionenaustauscher
- Hersteller AQUAPHOR (Die Entwicklung, die Produktion und Verkauf von Wasserfiltern und Wasserfilter-Komponenten erfolgt nach dem Qualitätsmanagement ISO 9001 - 2008 Standard mit Zertifizierung TÜV Essen.)
- LGA zertifiziert
- Netto Gewicht (ohne Verpackung ) 180 g
Reduktion
- Blei bis ca. 99,5 %
- Kupfer bis ca. 98%
- Cadium bis ca. 99%
- Phenol bis ca. 99,5 %
- Benzol bis ca. 99%
- Pestizide bis ca. 95%
- Chloroform bis ca. 99,5%
- Chlor bis zu 100%
Überzeugen Sie sich selbst von der Leistung der einzigartigen AQUAPHOR Filtertechnologie. Hier im Vergleichstest mit zwei bekannten Mitbewerbern:
http://www.youtube.com/watch?v=povx3gCMQpo
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Patent No. 20704036 (RF), Patent No. US6514413 (USA)
PA-freies Material
Der AQUAPHOR A5 Kartusche besteht aus lebensmittelechtem, BPA-freiem Material und enthält keine bedenklichen Komponenten.
Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 zur Registrierung, Bewertung und Zulassung von Chemikalien (REACH) Die Materialien werden nach den Herstellungsvorschriften in Übereinstimmung mit der Verordnung (EG) 2023/2006 hergestellt. Die verwendeten Stoffe werden in die Positivlisten der Rechtsvorschriften für Kunststoffe mit Lebensmittelkontakt, Verordnung (EG) 10/2011 aufgenommen. Das Unternehmen verwendet bei der Herstellung der Produkte keine Nanopartikel aus Silber (SNP) und andere Nanomaterialien. Empfehlung der Kommission 2011/696/EU. Konformitätserklärung für den Lebensmittelkontakt: Verordnung (EU) Nr. 10/2011 der Kommission (und Änderungen bis einschließlich 1245/2020)